Welche messtechnischen Voraussetzungen sind notwendig?
Am Übergabepunkte zur Ladeinfrastruktur bzw. ins virtuelles Bilanzierungsgebiet (Netzverknüpfungspunkt) werden Messeinrichtungen, die 15-Minuten Intervall Messwerte erfassen können, benötigt. Das sind RLM (kW), Zählerstandsgang (kWh) oder SMGWs (kW oder kWh). Die messtechnischen Voraussetzungen der Untermessung müssen im Einzelfall betrachtet werden.