Frequently Asked Questions

Welche messtechnischen Voraussetzungen sind notwendig?

Am Übergabepunkte zur Ladeinfrastruktur bzw. ins virtuelles Bilanzierungsgebiet (Netzverknüpfungspunkt) werden Messeinrichtungen, die 15-Minuten Intervall Messwerte erfassen können, benötigt. Das sind RLM (kW), Zählerstandsgang (kWh) oder SMGWs (kW oder kWh). Die messtechnischen Voraussetzungen der Untermessung müssen im Einzelfall betrachtet werden.

Was passiert mit den derzeitigen Roamingpartnern?

Auch heute gibt es am Ladestandorten verschiedene Abrechnungsmodelle (Ad-hoc, vertragsbasiert, Roaming). Diese Möglichkeiten bleiben erhalten und werden durch das BANULA-Modell ergänzt.

Wer kümmert sich um die Ummeldung ins Modell 2?

Die Ummeldung steht in der Verantwortung des CPO’s und dieser hat darauf ein Recht. Alternativ kann und wird es von einem Dienstleister wie BANULA vollzogen.

Was muss ich aus CPO-Sicht bei der Ummeldung meinem Lieferanten melden?

Technisch notwendig ist keine Information. Der CPO sollte sich mit seinem Lieferanten über veränderte Strommengen verabreden. Im Rahmen der Ummeldung wird der Lieferant vom Verteilnetzbetreiber über den Wechsel von Modell 1 auf Modell 2 informiert.

Was beinhaltet das Infrastrukturentgelt?

Das Infrastrukturentgelt wird vom CPO festgelegt und erhoben. Es dient zur Refinanzierung der Ladeinfrastruktur. Der CPO kann nach eigenem Ermessen die an den Ladestandorten anfallenden Kostenkomponenten einpreisen.

Wie wird die Infrastrukturgebühr verrechnet?

Analog zu heute findet eine Abrechnung zwischen CPOs und EMPs statt. Jeder CPO bestimmt für seine Ladepunkte das Infrastrukturentgelt und weist dieses gegenüber den EMPs aus. Hierauf stellt der CPO dem EMP eine Rechnung.

Wie werden Verlustenergien zugerechnet, wenn nur die Lieferanten abgerechnet werden?

Jeder CPO verfügt weiterhin über einen Lieferanten für seine Ladestationen (siehe Default-Lieferant). Verlustenergien wie Leitungsverluste und Eigenverbrauch der Ladestationen werden diesem Lieferanten zugeordnet. Der CPO kann diese Kosten nach eigenem Ermessen in das Infrastrukturentgelt einpreisen.

Was ist ein Default-Lieferant bzw. eine Default- MaLo?

Ein Default-Lieferant ist der Lieferant der Stromengen an einer Malo im Modell 2, die nicht anderen Fahrstrombereitsteller zugeordnet werden kann (z.B. Standby-Strom).

Was ist eine virtuelle Marktlokation (MaLo)?

Klassische MaLos sind ortsgebunden, virtuelle MaLos können an verschiedene Ladepunkte mitgenommen werden in ihrer energiewirtschaftlichen Funktion sind sie identisch. In BANULA wird jedem Ladevertrag (EMAID) eine virtuelle MaLo auf dem Bilanzkreis des zugehörigen Lieferanten zugeordnet.

Wie kann ein CPO erkennen, ob der Kunde mit dem klassischen Modell oder Durchleitungsmodell Laden möchte?

Die Überprüfung, ob es sich um ein im Modell 2 registrierten Kunde handelt oder nicht, erfolgt über eine Abfrage über das BANULA-Netzwerk, analog der jetzigen Kundenprüfungsschritte in der Roaming-Welt. Kann ein Kunde keinem Lieferanten zugeordnet werden, erfolgt die Buchung der Energiemengen in den Bilanzkreis des Default-Lieferanten.

Mein Gestattungsvertrag (CPO) sieht vor, dass ich nur Grünstrom verladen darf. Wie geht das im Modell 2?

Diese Anforderung könnte in BANULA softwareseitig über Grünstromnachweise der Lieferanten hinterlegt werden und damit bei dieser Anforderung bei nicht vorhanden sein des Nachweises zu einer Ablehnung des BANULA-Ladevorgangs führen. So wird die Anforderung gewahrt und gleichzeitig die Möglichkeiten zur Fahrstromauswahl am Ladepunkt erweitert.

Inwieweit trägt das Durchleitungsmodell zur Senkung der Ladekosten bei?

Wir erwarten durch Preistransparenz eine Erhöhung des Kostendrucks. Des Weiteren gibt es für Endnutzer die Möglichkeit den selbst-produzierten Strom mit an die Ladesäule zu nehmen und so Stromkosten einzusparen. Für marktliche Akteure wie Ladepunktbetreiber sind aufgrund der wettbewerbsorientierten Ausgestaltung des BANULA-Ökosystems geringere Transaktions-/Systemkosten zu erwarten als in vergleichbaren zentralen Lösungen wie Roaming-Plattformen.

Sind im Durchleitungsmodell dynamische Preise möglich?

Ja, dynamische Preise sind im BANULA-Netzwerk möglich (wenn der EMP seinen Kunden einen solchen Tarif anbietet). Das BANULA-Ökosystem kann hier einen Versionierungsservice anbieten, um den jeweils geltenden Tarif richtig anzurechnen. (Vorteil ggü. Roaming-Netzwerken, wo das nicht oder nur mit starker Verzögerung möglich ist). Dynamische Preise sind technisch sowohl für CPOs als auch Lieferanten möglich, d.h. eben Stromkosten kann auch das Infrastrukturentgelt dynamisch angepasst werden.

Führen die zusätzlichen Betriebskosten für Prozesse und IT-Aufwände zu höheren Kosten für Endkunden?

BANULA ermöglicht Services, die bisher für Verbraucher nicht zugänglich sind. Um die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, entstehen zwangsläufig Kosten. Diese können aber nach bisherigen Erkenntnissen an anderer Stelle eingespart werden, etwa durch das Obsolet werden von Roaming-Anbindungen oder die Mitnahme des eigenerzeugten PV-Stroms.

Was genau wird als Hashes auf der Blockchain gespeichert?

Es werden autorisierte Ladevorgänge und CDRs gespeichert. Damit ist es uns möglich, autorisierte Ladevorgänge nachzuweisen.